419.903
CH-BS
Art. 7 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen - Anerkennungsentscheid
Verfahren
Art. 7 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen · Anerkennungsentscheid
1. Ablehnende Entscheide sind zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.