Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
419.903 CH-BS

Art. 7 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen - Anerkennungsentscheid

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen · Anerkennungsentscheid

1. Ablehnende Entscheide sind zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

← Art. 6 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen Gegenstand Art. 8 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →