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Art. 13 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 13 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

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