419.903
CH-BS
Art. 10 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen - Verfahrensgebühren
Verfahren
Art. 10 Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen · Verfahrensgebühren
1. Die Anerkennungsbehörde erhebt kostendeckende Gebühren.