419.901
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CH-BS
Art. 4 Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz - Aufgaben
Vollzugsbestimmungen
Art. 4 Anerkennungsverordnung Inland (AVO Inland) · Aufgaben
1. Der SDK obliegt die Regelung, Überwachung und Förderung der Ausbildung in den in den Anhängen genannten Berufen.
2. Sie vollzieht die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (KK 93) für die Berufe nach Anhang II.