419.901
ORIRRIRR
CH-BS
Art. 2 Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz - Ziel
Allgemeines
Art. 2 Anerkennungsverordnung Inland (AVO Inland) · Ziel
1. Die Verordnung fördert den freien Zugang zur Berufsausübung und die Sicherstellung der Qualität der Ausbildungen in der gesamten Schweiz.