419.901
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CH-BS
Art. 1 Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz - Gegenstand
Allgemeines
Art. 1 Anerkennungsverordnung Inland (AVO Inland) · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die gesamtschweizerische Anerkennung der in kantonale Hoheit fallenden Ausbildungsabschlüsse in Berufen des Gesundheitswesens, die in den Anhängen genannt sind.
2. Das Zentralsekretariat der SDK passt die Anhänge jeweils dem neuesten Stand an.