419.900
CH-BS
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen - Geltungsbereich
Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen · Geltungsbereich
1. Die Vereinbarung gilt für alle Ausbildungen und Berufe, deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt.