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CH-BS
§ 9 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Inkrafttreten, Dauer und Verlängerungsoption
§ 9 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Inkrafttreten, Dauer und Verlängerungsoption
1. Dieser Vertrag tritt auf den 1. August 2024 in Kraft und endet mit Ablauf des Schuljahrs 2028/29.
2. Es besteht die Option auf Verlängerung dieses Vertrags um ein Schuljahr (2029/30). Der Kanton Aargau ist verpflichtet, dem Kanton Basel-Stadt bis spätestens Ende des Kalenderjahrs 2027 mitzuteilen, ob er die Vertragsverlängerung wünscht.
3. Die durch diesen Vertrag begründete Zahlungspflicht des Kantons Aargau erlischt mit Austritt oder Maturitätsabschluss der gemäss § 1 an ein Basler Gymnasium eingetretenen Schülerinnen und Schüler, spätestens jedoch per Ende Schuljahr 2035/36.