419.720
CH-BS
§ 7 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Stichdaten und Rechnungsstellung
§ 7 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Stichdaten und Rechnungsstellung
1. Stichdaten für die Erhebung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sind der 15. November und der 15. Mai.
2. Das Schulgeld ist für ein ganzes Semester geschuldet, selbst wenn ein Austritt einer Schülerin oder eines Schülers während des Semesters erfolgt.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal pro Jahr, jeweils per Stichtag. Die Rechnung ist innert 60 Tagen zu begleichen.