Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
419.720 CH-BS

§ 7 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Stichdaten und Rechnungsstellung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Stichdaten und Rechnungsstellung

1. Stichdaten für die Erhebung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sind der 15. November und der 15. Mai.

2. Das Schulgeld ist für ein ganzes Semester geschuldet, selbst wenn ein Austritt einer Schülerin oder eines Schülers während des Semesters erfolgt.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal pro Jahr, jeweils per Stichtag. Die Rechnung ist innert 60 Tagen zu begleichen.

← § 6 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien Zugang an Basler Gymnasien § 8 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →