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§ 6 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Schulgeld

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§ 6 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Schulgeld

1. Das Schulgeld pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr mit Schwerpunktfach aus der Fächergruppe 1 ist gleich hoch wie der Kantonsbeitrag (Sekundarstufe II, Maturitätsschulen) gemäss RSA 2009.

2. Das Schulgeld pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr mit Schwerpunktfach aus der Fächergruppe 2 ist gleich hoch wie der Kantonsbeitrag (Sekundarstufe II, Maturitätsschulen) gemäss RSA 2009 zuzüglich eines Zuschlags von 2 %.

3. Das Schulgeld wird für diejenigen Schülerinnen und Schüler erhoben beziehungsweise bezahlt, deren Wohnsitz sich im Sinne von Art. 4 RSA 2009 im Kanton Aargau befindet.

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