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CH-BS
§ 5 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Wechsel des Schwerpunktfachs
§ 5 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Wechsel des Schwerpunktfachs
1. Nach erfolgtem Eintritt an ein Basler Gymnasium ist es den aargauischen Schülerinnen und Schülern in der Regel nicht gestattet, das gewählte Schwerpunktfach zu wechseln und an einem Basler Gymnasium zu verbleiben. Vorbehalten ist Absatz 2.
2. Gestattet ist ein Wechsel des Schwerpunktfachs innerhalb der Fächergruppe 1 beziehungsweise 2 und von der Fächergruppe 2 in die Fächergruppe 1 während der 1. Klasse, sofern freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. Der Wechsel erfolgt in Absprache mit den betroffenen Basler Gymnasien.
3. Wird die Maturität nicht bestanden, kann bei einer Repetition in der Regel das Schwerpunktfach und der Schulstandort nicht mehr gewechselt werden.