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§ 4 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Zuteilung an die Basler Gymnasien

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§ 4 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Zuteilung an die Basler Gymnasien

1. Das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau kann Schülerinnen und Schüler, die eines der Schwerpunktfächer aus der Fächergruppen 1 oder 2 belegen im Rahmen der Zugangsgarantie gemäss § 2 aus schulorganisatorischen Gründen nach Absprache mit dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt den Basler Gymnasien zuteilen.

2. Die Zuteilung einer Schülerin oder eines Schülers an ein bestimmtes Basler Gymnasium erfolgt daraufhin durch das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt.

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