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§ 2 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Zugangs- und Zuteilungsgarantie

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§ 2 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Zugangs- und Zuteilungsgarantie

1. Der Kanton Basel-Stadt garantiert bis zu 40 Schülerinnen und Schülern mit Schwerpunktfach aus der Fächergruppe 1 sowie bis zu 60 Schülerinnen und Schülern mit Schwerpunktfach aus der Fächergruppe 2 pro Schuljahr Zugang zu seinen Gymnasien.

2. Der Kanton Aargau verpflichtet sich, mindestens 30 Schülerinnen und Schüler mit Schwerpunktfach aus der Fächergruppe 2 pro Schuljahr an die Basler Gymnasien zuzuteilen.

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