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§ 1 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien - Zugang an Basler Gymnasien

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§ 1 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien · Zugang an Basler Gymnasien

1. In den Schuljahren 2025/26 bis und mit 2028/29 steht der Zugang an Basler Gymnasien denjenigen Schülerinnen und Schülern in den Bezirksschulkreisen Frick, Möhlintal, Regio Laufenburg und Unteres Fricktal offen, welche die Aufnahmebedingungen an ein Gymnasium nach basel-städtischem und aargauischem Recht erfüllen sowie eines der folgenden Schwerpunktfächer belegen wollen

a) aus der Fächergruppe 1: Latein, Griechisch, Italienisch, Musik (mit Instrumentalunterricht/Sologesang) oder Bildnerisches Gestalten;

b) aus der Fächergruppe 2: Spanisch, Physik und Anwendungen der Mathematik, Biologie und Chemie, Wirtschaft und Recht oder Philosophie/Pädagogik/Psychologie.

2. Bedingung für den Zugang ist eine Zuteilung gemäss § 4.

3. Schülerinnen und Schüler, denen Zugang an ein Basler Gymnasium gewährt wurde, haben Anspruch darauf, den gymnasialen Lehrgang in Basel zu beenden. Vorbehalten bleibt Art. 9 Abs. 1 des Regionalen Schulabkommens über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 23. November 2007.

Zugang an Basler Gymnasien § 2 Vertrag über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des Kantons Aargau an Basler Gymnasien →

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