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Art. 14 Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) - Kommission RSA

Vollzug
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Art. 14 RSA 2009 · Kommission RSA

1. Die Kommission RSA ist ein Organ der NW EDK. Sie ist nach Massgabe des Statuts, des Leitbilds und des Organigramms der NW EDK im Bereich Regionales Schulabkommen tätig.

2. Ihr obliegen die folgenden Aufgaben

a) Vorschläge für die Anpassung und Weiterentwicklung des Abkommens ausarbeiten (Initialfunktion)

b) gegenseitiger Austausch von Erfahrungen und praktische interkantonale Kooperation bei der kantonalen Aufgabenerfüllung (Kooperationsfunktion)

c) Erarbeitung von Stellungnahmen (Begutachterfunktion)

d) die Antragstellung zur Revision der Liste der beitragsberechtigten Schulen

e) die Antragstellung zur Überprüfung und allfälligen Anpassung der Kantonsbeiträge

f) die regelmässige Durchführung von Kostenerhebungen

g) die periodengerechte Aufgabenplanung

h) Koordinationsaufgaben

i) die Regelung von Verfahrensfragen

j) die Erstellung von Richtlinien zum RSA 2009

k) weitere Vollzugsaufgaben.

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