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Art. 13 Regionales Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) - Geschäftsstelle

Vollzug
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Art. 13 RSA 2009 · Geschäftsstelle

1. Das Regionalsekretariat der Nordwestschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz NW EDK ist Geschäftsstelle des Abkommens.

2. Ihm obliegen die folgenden Aufgaben

a) die Information der Abkommenskantone zum Vollzug des Abkommens

b) die Vorbereitung der Geschäfte der Kommission Regionales Schulabkommen (Kommission RSA) z.H. der Sekretärenkommission und der Konferenz der Abkommenskantone.

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