419.630
CH-BS
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik - Beitritt
Schlussbestimmungen
Art. 12 Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der EDK gegenüber erklärt.