419.600
HarmoS
CH-BS
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) - Beitritt
Schlussbestimmungen
Art. 13 HarmoS · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.