419.300
CH-BS
§ 5 Verordnung über Studien-, Kurs- und Verwaltungsgebühren in der kantonalen Berufsbildung (Gebührenverordnung Berufsbildung) - Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Studien- und Kursgebühren
§ 5 Gebührenverordnung Berufsbildung · Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
1. Für obligatorische Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner erhebt der Bildungsanbieter von den Teilnehmenden eine Kursgebühr von Fr. 300. Die Lehrbetriebe haben sich angemessen an dieser Gebühr zu beteiligen.
2. Für freiwillige Weiterbildungskurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner kann von den Teilnehmenden eine Kursgebühr von maximal Fr. 300 erhoben werden.