419.300
CH-BS
§ 3 Verordnung über Studien-, Kurs- und Verwaltungsgebühren in der kantonalen Berufsbildung (Gebührenverordnung Berufsbildung) - Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
Studien- und Kursgebühren
§ 3 Gebührenverordnung Berufsbildung · Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen
1. Für Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen erheben die Bildungsanbieter von den Teilnehmenden in der Regel kostendeckende Kursgebühren.