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§ 3 Verordnung über Studien-, Kurs- und Verwaltungsgebühren in der kantonalen Berufsbildung (Gebührenverordnung Berufsbildung) - Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

Studien- und Kursgebühren
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§ 3 Gebührenverordnung Berufsbildung · Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen

1. Für Vorbereitungskurse auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen erheben die Bildungsanbieter von den Teilnehmenden in der Regel kostendeckende Kursgebühren.

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