419.100
CH-BS
§ 4 Schulgeldverordnung - Höhe des Schulgeldes
§ 4 Schulgeldverordnung · Höhe des Schulgeldes
1. Das jährliche Schulgeld entspricht den in den entsprechenden Abkommen und Vereinbarungen festgesetzten Schulgeldern. Diese werden in der Regel alle zwei Jahre von den Vereinbarungspartnern neu festgelegt.