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§ 4 Schulgeldverordnung - Höhe des Schulgeldes

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§ 4 Schulgeldverordnung · Höhe des Schulgeldes

1. Das jährliche Schulgeld entspricht den in den entsprechenden Abkommen und Vereinbarungen festgesetzten Schulgeldern. Diese werden in der Regel alle zwei Jahre von den Vereinbarungspartnern neu festgelegt.

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