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§ 2 Schulgeldverordnung - Erhebung von Schulgeld

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§ 2 Schulgeldverordnung · Erhebung von Schulgeld

1. Der Kanton Basel-Stadt erhebt für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantonsgebietes ein Schulgeld.

2. Die Definition des Wohnsitzes richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).

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