419.100
CH-BS
§ 2 Schulgeldverordnung - Erhebung von Schulgeld
§ 2 Schulgeldverordnung · Erhebung von Schulgeld
1. Der Kanton Basel-Stadt erhebt für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantonsgebietes ein Schulgeld.
2. Die Definition des Wohnsitzes richtet sich nach Art. 4 des Regionalen Schulabkommens (RSA 2009).