415.500
CH-BS
§ 9 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Wirksamkeit
§ 9 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Wirksamkeit
1. Diese Weisung ist zu publizieren. Sie wird rückwirkend am 1. Mai 2006 wirksam.