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§ 9 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Wirksamkeit

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§ 9 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Wirksamkeit

1. Diese Weisung ist zu publizieren. Sie wird rückwirkend am 1. Mai 2006 wirksam.

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