415.500
CH-BS
§ 8 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Schlussbestimmung
§ 8 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Schlussbestimmung
1. Mit Wirksamkeit dieser Weisung werden aufgehoben
- Die Verordnung über Ferienversorgung und Freizeitbeschäftigung von Schulkindern vom 14. Oktober 1958
- Die Lohnarten 4540, 4320, 4900, 4800
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Geltungsbereich
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