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§ 8 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Schlussbestimmung

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§ 8 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Schlussbestimmung

1. Mit Wirksamkeit dieser Weisung werden aufgehoben

- Die Verordnung über Ferienversorgung und Freizeitbeschäftigung von Schulkindern vom 14. Oktober 1958

- Die Lohnarten 4540, 4320, 4900, 4800

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