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§ 6 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Angestellte beim Kanton - Tätigkeit während der Freizeit

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§ 6 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Tätigkeit während der Freizeit

1. Erfolgt der Einsatz effektiv in der Freizeit und besteht aufgrund der auszuübenden Funktion keine Verpflichtung zur Beteiligung, werden die Ansätze gemäss Tabelle vergütet. Dasselbe gilt, wenn Angebote ausserhalb des Regelunterrichts angeboten werden wie z.B. freiwilliger Schul-und/oder Lehrlingssport.

2. Erfolgt nur ein Teil des Einsatzes in der Freizeit, besteht der Anspruch auf eine Vergütung für den in der Freizeit geleisteten Einsatz. Die Abrechnung erfolgt gemäss § 5 Abs. 2.

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