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§ 5 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport - Angestellte beim Kanton - Tätigkeit im Rahmen der Anstellung

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§ 5 Weisung betreffend die Vergütung für die Leitung von freiwilligen Kursen und ähnlichen Angeboten sowie für Tätigkeiten in Verbindung mit Jugend und Sport · Tätigkeit im Rahmen der Anstellung

1. Erfolgt der Einsatz im Rahmen einer festen Anstellung beim Kanton Basel-Stadt und ist dieser gemäss der übertragenen Funktion zumutbar, erfolgt keine zusätzliche Entschädigung.

2. Vergütungen für Einsätze bei anderen Anbietern (z.B. bei anderen Kantonen) fliessen an den Arbeitgeber bzw. sind an diesen zurückzuerstatten, sofern die Einsätze während der Arbeitszeit erfolgen (im Falle von Jugend und Sport ist die EO-Karte einzureichen).

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