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415.170 CH-BS

§ 6 Richtlinie betreffend die Tätigkeit und Organisation des Jungen Rates - Finanzen

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§ 6 Richtlinie betreffend die Tätigkeit und Organisation des Jungen Rates · Finanzen

1. Die Aufwendungen des Jungen Rates werden im Rahmen des bewilligten Budgets abgegolten.

2. Die Mitwirkung im Jungen Rat ist ehrenamtlich. Es werden keine Sitzungsgelder ausgerichtet.

3. Der Junge Rat legt dem Erziehungsdepartement im Dezember für das folgende Jahr ein Budget und im Februar die Rechnung des vergangenen Jahres vor.

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