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415.150 KJKV CH-BS

§ 4 Verordnung über die Aufgaben und die Zusammensetzung der Kinder- und Jugendkommission - Sekretariat

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§ 4 Kinder- und Jugendkommissionsverordnung , KJKV · Sekretariat

1. Das Sekretariat der Kommission für Kinder- und Jugendfragen wird vom Erziehungsdepartement geführt.

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