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415.100 KJGLBG CH-BS

§ 22 Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche - Aufhebung des bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 22 Kinder- und Jugendgesetz, KJG · Aufhebung des bisherigen Rechts

1. Das Gesetz betreffend kantonale Jugendhilfe vom 17. Oktober 1984 wird aufgehoben.

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