414.800
CH-BS
§ 9 Ordnung für die Schulbibliotheken - Zusammensetzung
Arbeitsgruppe Basler Schulbibliotheken
§ 9 Ordnung für die Schulbibliotheken · Zusammensetzung
1. Die Arbeitsgruppe Basler Schulbibliotheken setzt sich aus je zwei Vertretungen pro Schulstufe sowie einer Präsidentin oder einem Präsidenten zusammen.
2. Die Präsidentin oder der Präsident ist die Leiterin oder der Leiter der Pädagogischen Dokumentationsstelle.