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§ 3 Ordnung für die Schulbibliotheken - Rahmenbedingungen

Auftrag und Rahmenbedingungen
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§ 3 Ordnung für die Schulbibliotheken · Rahmenbedingungen

1. Jede Schule oder mehrere Schulen in einer Schulanlage verfügen über eine Schulbibliothek.

2. Sie befindet sich an einer gut erreichbaren Lage. Grösse und Einrichtung erlauben es, dass individuell und in der Regel in Gruppen oder mit einer Klasse gearbeitet werden kann.

3. Sie verfügt über Leseplätze und multimediale Arbeitsplätze sowie über einen Internetanschluss, der den Zugriff auf schulrelevante Datenbanken ermöglicht.

4. Sie ist als Freihandbibliothek gestaltet.

5. Sie arbeitet nach den Richtlinien für Schulbibliotheken der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen öffentlichen Bibliotheken SAB.

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