414.800
CH-BS
§ 2 Ordnung für die Schulbibliotheken - Auftrag
Auftrag und Rahmenbedingungen
§ 2 Ordnung für die Schulbibliotheken · Auftrag
1. Die Schulbibliotheken sind Informations- und Lernzentren für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und weitere Mitarbeitende der Schulen. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben
a) Sie unterstützen den Unterricht der Lehrpersonen.
b) Sie fördern die Sachkompetenz, im Speziellen die Lesekompetenz, die Lesefreude sowie das selbstständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler.
c) Sie helfen den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen, einen bewussten Umgang mit Information und verschiedenen Medien zu finden.