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§ 13 Ordnung für die Schulbibliotheken

Schlussbestimmung
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§ 13 Ordnung für die Schulbibliotheken

1. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird auf den Beginn des Schuljahres 2009/10 am 10. August 2009 wirksam.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Ordnung für die Schulbibliotheken vom 21. August 1968 aufgehoben.

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