414.800
CH-BS
§ 13 Ordnung für die Schulbibliotheken
Schlussbestimmung
§ 13 Ordnung für die Schulbibliotheken
1. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird auf den Beginn des Schuljahres 2009/10 am 10. August 2009 wirksam.
2. Auf diesen Zeitpunkt wird die Ordnung für die Schulbibliotheken vom 21. August 1968 aufgehoben.