414.800
CH-BS
§ 12 Ordnung für die Schulbibliotheken - Finanzen
Statistik und Finanzen
§ 12 Ordnung für die Schulbibliotheken · Finanzen
1. Das Medienangebot wird nach Massgabe der Schulleitung aus der Kopfpauschale für Sachmittel finanziert.
2. Spezielle Projekte zur Entwicklung der Schulbibliotheken können von der Arbeitsgruppe Basler Schulbibliotheken unterstützt werden.