414.710
CH-BS
§ 3 Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Gebührenverordnung PDS) - Mahnungen
§ 3 Gebührenverordnung PDS · Mahnungen
1. Nach einer gebührenlosen Erinnerung werden für Mahnungen die folgenden Gebühren erhoben
- 1. Mahnung: CHF 5 pro Medium
- 2. Mahnung: CHF 10 pro Medium
- 3. Mahnung: CHF 15 pro Medium
2. Bei Medienkisten gelten die Kiste und die Medien in der Kiste als ein Medium.