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§ 2 Verordnung betreffend die Gebühren der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Gebührenverordnung PDS) - Benutzungsausweis

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§ 2 Gebührenverordnung PDS · Benutzungsausweis

1. Für die Ausstellung des Benutzungsausweises wird eine einmalige Gebühr von CHF 5 erhoben. Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gilt eine reduzierte Gebühr.

2. Bei Verlust des Benutzungsausweises wird eine Gebühr von CHF 10 in Rechnung gestellt.

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