414.700
PDS
CH-BS
§ 8 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Leihfrist
§ 8 Benutzungsordnung PDS · Leihfrist
1. Die Frist für die Heimausleihe beträgt 28 Tage. Falls diese Medien nicht anderweitig verlangt werden, kann die Ausleihfrist auf maximal 84 Tage verlängert werden.