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414.700 PDS CH-BS

§ 8 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Leihfrist

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§ 8 Benutzungsordnung PDS · Leihfrist

1. Die Frist für die Heimausleihe beträgt 28 Tage. Falls diese Medien nicht anderweitig verlangt werden, kann die Ausleihfrist auf maximal 84 Tage verlängert werden.

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