414.700
PDS
CH-BS
§ 7 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Benutzung und Ausleihe
§ 7 Benutzungsordnung PDS · Benutzung und Ausleihe
1. Die PDS ist eine Freihandbibliothek. Die Medien aus dem Freihandbereich müssen von den Benutzenden geholt und jene aus dem Archiv an der Ausleihtheke verlangt werden.
2. Die Medien aus dem Archiv, mit Ausnahme der Zeitschriften, sowie die speziell gekennzeichneten Bestände aus dem Freihandbereich können nur in der PDS benutzt werden.
3. Pro Ausleihe können bis zu fünf Medien ausgeliehen werden.