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§ 4 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Öffnungszeiten

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§ 4 Benutzungsordnung PDS · Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten der PDS werden insbesondere durch Aushänge und Merkblätter sowie im Internet und Basler Schulblatt bekannt gemacht.

2. Für Gruppen können auf Anfrage Benutzungszeiten ausserhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden.

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