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414.700 PDS CH-BS

§ 2 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Einschreibung

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§ 2 Benutzungsordnung PDS · Einschreibung

1. Die Einschreibung steht allen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Schweiz, der grenzüberschreitenden Region sowie den Angehörigen der Universität Basel, der EUCOR-Universitäten und der Fachhochschule Nordwestschweiz offen. Alle übrigen Personen werden als Gast eingeschrieben.

2. Die Benutzenden legen bei ihrer Einschreibung einen amtlichen Personalausweis vor. Mit ihrer Einschreibung erklären sie sich mit der Benutzungsordnung PDS und allfälligen Ausführungsbestimmungen der Bibliotheksleitung einverstanden.

3. Die Gäste sind nicht zur Heimausleihe berechtigt. Die übrigen Benutzenden können in der PDS und ab 16 Jahren in allen übrigen Bibliotheken des Informationsverbundes Deutschschweiz (IDS-Bibliotheken) Medien ausleihen. Sie erhalten einen persönlichen, nicht übertragbaren Benutzungsausweis.

4. Einschreibung und Benutzung der PDS sind kostenlos, soweit in der Gebührenverordnung PDS nicht etwas anderes bestimmt ist.

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