414.700
PDS
CH-BS
§ 15 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Haftung
§ 15 Benutzungsordnung PDS · Haftung
1. Die Benutzenden haften für die übrigen Schäden, die der PDS durch Verletzung dieser Ordnung und allfälliger Ausführungsbestimmungen entstehen.
2. Die Benutzenden sind verantwortlich für die Einhaltung des auf einem Medium lastenden Urheberrechts.