414.700
PDS
CH-BS
§ 11 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Rückruf, Erinnerung, Mahnungen
§ 11 Benutzungsordnung PDS · Rückruf, Erinnerung, Mahnungen
1. Rückruf: nach Ablauf der festen Ausleihfrist von 28 Tagen können Medien durch andere Benutzende jederzeit zurückgerufen werden. In diesem Fall erfolgt ein kostenloser Rückruf, dem umgehend Folge zu leisten ist.
2. Erinnerung: nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine kostenlose Erinnerung zugestellt, der umgehend Folge zu leisten ist.
3. Mahnungen: nach Ablauf einer angemessenen Frist werden insgesamt drei kostenpflichtige Mahnungen zugestellt.