414.700
PDS
CH-BS
§ 1 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Aufgaben
§ 1 Benutzungsordnung PDS · Aufgaben
1. Die Pädagogische Dokumentationsstelle (PDS) ist öffentlich zugänglich und führt eine pädagogische Fachbibliothek sowie eine Kinder- und Jugendbibliothek.
2. Die Fachbibliothek sammelt und vermittelt Medien wie Lehrmittel, Unterrichtshilfen, Medienkisten und Material für Lehre und Forschung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Didaktik.
3. Die Kinder- und Jugendbibliothek sammelt und vermittelt Bilderbücher, prämierte Kinder- und Jugendmedien für Lehre und Forschung und vermittelt weitere Kinder- und Jugendmedien.