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414.700 PDS CH-BS

§ 1 Ordnung betreffend die Benutzung der Pädagogischen Dokumentationsstelle des Kantons Basel-Stadt (Benutzungsordnung PDS) - Aufgaben

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§ 1 Benutzungsordnung PDS · Aufgaben

1. Die Pädagogische Dokumentationsstelle (PDS) ist öffentlich zugänglich und führt eine pädagogische Fachbibliothek sowie eine Kinder- und Jugendbibliothek.

2. Die Fachbibliothek sammelt und vermittelt Medien wie Lehrmittel, Unterrichtshilfen, Medienkisten und Material für Lehre und Forschung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Didaktik.

3. Die Kinder- und Jugendbibliothek sammelt und vermittelt Bilderbücher, prämierte Kinder- und Jugendmedien für Lehre und Forschung und vermittelt weitere Kinder- und Jugendmedien.

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