Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.200 CH-BS

§ 14 Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien

1. Durch die vorliegende Verordnung wird die Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien vom 2. Mai 1962 aufgehoben.

← § 13 Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien während der Dauer der Schulpflicht

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →