414.200
CH-BS
§ 14 Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien
Schlussbestimmungen
§ 14 Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien
1. Durch die vorliegende Verordnung wird die Verordnung über die Abgabe von Lehrmitteln und Verbrauchsmaterialien vom 2. Mai 1962 aufgehoben.