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§ 7 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Zeitlicher Rahmen

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§ 7 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Zeitlicher Rahmen

1. Die Schulleitung stellt einen Zeitplan für die Vorbereitung und die Durchführung der Maturaarbeit während der beiden letzten Schuljahre auf.

2. Sie legt einen Abgabetermin fest.

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