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§ 5 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt

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§ 5 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt

1. Wissenschaftliche Maturaarbeiten sollen

- logisch aufgebaut und klar strukturiert sein,

- den Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens genügen sowie

- über das Vorgehen und die angewandten Methoden Auskunft geben.

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