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CH-BS
§ 3 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Form
§ 3 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Form
1. Die Schülerinnen und Schüler können für die Maturaarbeit die Form der Einzelarbeit oder der Gruppenarbeit wählen.
2. Bei Gruppenarbeiten wird für die Maturaarbeit grundsätzlich für alle Mitglieder eine einheitliche Note gesetzt. Wünschen sie eine individuelle Bewertung, teilen sie dies vor Beginn der Maturaarbeit der Betreuerin oder dem Betreuer schriftlich mit.
3. Die Präsentation wird individuell bewertet.