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§ 2 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Themenwahl

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§ 2 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Themenwahl

1. Innerhalb der folgenden Rahmenbedingungen kann die Schülerin oder der Schüler das Thema der Maturaarbeit selber vorschlagen

- Sowohl das Thema einer wissenschaftlichen als auch einer produktebezogenen Maturaarbeit muss präzise sein. Dies kann mit einem ausführlichen Titel, einer genauen Fragestellung, einer These oder einer Zielformulierung geschehen. Bei einer produktebezogenen Maturaarbeit müssen vor allem Absicht und Ziel der Maturaarbeit klar definiert werden.

- Das Thema muss schriftlich dokumentiert und mündlich präsentiert werden können. Bei einer produktebezogenen Maturaarbeit müssen vor allem Absicht und Ziel der Maturaarbeit klar definiert werden.

- Für die Betreuung der Maturaarbeit muss sich eine Lehrperson gemäss § 10 finden lassen.

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