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§ 16 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Schlussbestimmung

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§ 16 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Schlussbestimmung

1. Dieses Reglement ist zu publizieren. Es wird auf Beginn des Schuljahres 2008/2009 am 11. August 2008 wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt (Reglement für die Maturaarbeit) vom 2. Februar 2001 aufgehoben.

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