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§ 14 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt - Entschädigung

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§ 14 Reglement für die Maturaarbeit an den Gymnasien im Kanton Basel-Stadt · Entschädigung

1. Die Betreuung einer Maturaarbeit wird bei einer Einzelarbeit mit 1/5 und bei einer Gruppenarbeit mit 1/4 einer Jahreslektion entschädigt. Die Koreferentinnen und Koreferenten werden analog den Expertinnen und Experten der kantonalen Maturitätsprüfungen entschädigt.

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